Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)




Der erste Teil dieser AGB stellt eine Zusammenfassung der wesentlichsten Punkte aus den AGB dar
(ausführlich und rechtsverbindlich sind die Folgeseiten ab Punkt 1.).









AGB – Fotostudio Mank (kurz & klar)

Geltungsbereich, Angebot, Vertragsabschluss: Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ewald Fohringer oder Doris Fröhlich-Fohringer (gemeinsam auch genannt „Fotostudio Mank“) und deren Kunden (Privatpersonen und Unternehmen). Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB nicht zutreffen, sind die anderen Bestandteile trotzdem gültig. Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich.

Leistungserbringung: Aufträge können bei Bedarf auch durch Dritte durchgeführt werden. Bildauffassung sowie künstlerisch technische (fotografische) Gestaltung obliegt den Fotografen. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheit, Wetter) wird keine Haftung übernommen – es wird jedoch ein Ersatz angestrebt.

Nutzungsrechte und Kennzeichnung: Urheberrechte bleiben bei den Fotografen. Kunden erhalten ein einfaches Nutzungsrecht (Privatpersonen: private Nutzung, Website, Social Media u.ä. – unbegrenzter Zeitraum; Unternehmer: eigene Unternehmenszwecke, Drucksorten, PR, Recruiting u.ä. – für 1 Jahr). Weitergabe, Verkauf oder Nutzung durch Dritte ist ohne Zustimmung nicht erlaubt.  
Namensnennung „Foto: © Fotostudio Mank“ ist bei Veröffentlichung erforderlich.

Verwendung durch die Fotografen (Werbezwecke): Sofern nicht anders vereinbart, dürfen die Fotos vom Fotostudio für eigene Werbezwecke (Portfolio, Website, Social Media etc.) verwendet werden. Dem Kunden obliegt hierbei die Informationspflicht für am Aufnahmeort anwesende Personen (z.B. Gäste, Modelle).

Lieferung, Daten & Archivierung: Geliefert werden bearbeitete Bilder (JPEG). Rohdaten werden nicht herausgegeben (außer bei gesonderter Vereinbarung). Kunden sind für die Sicherung der Daten selbst verantwortlich. Es gibt keinen Anspruch auf spätere Herausgabe bzw. auf das Vorhalten der Daten.

Stornobedingungen: Bis 1 Woche 30 %, ab 1 Woche vor dem vereinbarten Termin 100 % des vereinbarten Honorars.

Pflichten des Auftraggebers: Der Kunde kümmert sich um erforderliche Werknutzungsbewilligungen Dritter (z.B. bei Werken der Bildenden Kunst) und die Zustimmung zur Abbildung von Personen (Modelle, Gäste, usw.).

Haftung: Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Reklamationen an Fotos müssen innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Regelung für Luftaufnahmen: Der Kunde unterstützt bei der Einholung erforderlicher Zutritts- und Zustimmungserklärungen (z.B. Grundstückseigentümer, Hausverwaltung).

🛒 Webshop & Online-Bestellungen: Ergänzend zu den o.g. Bedingungen für alle Aufträge gilt für unseren Webshop (https://fotostudiomank.at/shop) folgendes:      
Eine Bestellung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Die Lieferzeit variiert je nach Produkt & Auslastung. Der Kunde hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Standardfällen. Kein Widerruf ist möglich bei individuellen Anfertigungen (insb. personalisierte 3D-Drucke). Wird doch storniert, werden bereits entstandene Kosten verrechnet. Haftung für Rechtsverletzungen (hochgeladene Daten) liegt beim Kunden.









AGB – Fotostudio Mank (im Detail)




1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern Ewald Fohringer oder Doris Fröhlich-Fohringer (gemeinsam auch genannt „Fotostudio Mank“) – im Folgenden „Fotografen“ bzw. „Auftragnehmer“ genannt, ein Unternehmer im Sinne von § 1 UGB als Vertragspartner gegenübersteht und auch wenn den Fotografen ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht (genannt „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“).
1.2. Unternehmer ist, wer ein Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens abschließt (§ 1 UGB). Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG). Soweit in diesen AGB zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird, gelten die jeweiligen Bestimmungen ausschließlich für die genannte Kundengruppe.
1.3. Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB, wo es passend ist, das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter, somit auf „den Fotografen“ gleichermaßen wie auf „die Fotografin“.
1.4. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Fotografen Ewald Fohringer & Doris Fröhlich-Fohringer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien oder in Online-Galerien, Dia Positive, Negative usw.).
1.5. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von den Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
1.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass die Fotografen einzelne oder alle der ihnen zustehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

2. Angebot, Vertragsabschluss

2.1. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.
2.2. Die Erteilung eines Auftrags an die Fotografen kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

3. Leistungserbringung

3.1. Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte durchführen lassen.
3.2. Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen (fotografischen) Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
3.3. Die Übersendung von physischen Waren erfolgt auf Gefahr der Fotografen, d.h. die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht in diesem Fall erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an ihn oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird.
3.4. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und -terminen können keine Ansprüche gegen die Fotografen hergeleitet werden.
3.5. Die Organisation und Vergabe von Terminbuchungen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kurzfristig kein Fotograf zum vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich werden sich die Fotografen in diesem Falle dringend um einen Ersatz bemühen.
3.6. Kann ein Termin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, schwere Erkrankung, behördliche Anordnungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse) nicht durchgeführt werden, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3.7. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass die Fotografen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen, und der Verbraucher schriftlich oder durch gleichwertige Zustimmung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

4. Nutzungsbewilligung, Kennzeichnung und urheberrechtliche Bestimmungen

4.1. Fotografien (Lichtbilder) und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem jeweiligen Fotografen zu.
4.2. Der Auftragnehmer überträgt eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung an den Fotografien auf den Auftraggeber für folgende Zwecke:
• Für Privatpersonen gilt:
o private, nicht kommerzielle Nutzung (Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.)
o Verwendung auf der eigenen Website und den eigenen sozialen Medien
• Für Unternehmen gilt:
o Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.). Ist keine spezielle zeitliche oder örtliche Beschränkung vereinbart gilt das Nutzungsrecht für 1 Jahr ab Übergabe der Fotos/Daten, bzw. 1 Jahr ab Rechnungsübergabe.
o Nutzung für eigene Unternehmenszwecke
o Verwendung in Drucksorten (z.B. Broschüren, Präsentationen, Inserate)
o Nutzung für PR- und Recruiting-Zwecke
Nicht umfasst sind insbesondere:
• Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte
• Verkauf der Bilder
• Verwendung für externe Kampagnen Dritter
• Nutzung durch Konzernunternehmen ohne gesonderte Vereinbarung
4.3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien (insbesondere für internationale Werbekampagnen, bezahlte Medienkampagnen oder exklusive Rechteübertragung)– gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und eines zusätzlichen Lizenzhonorars. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
4.4. Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
4.5. Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, etc.) verpflichtet, die Nennung als Urheber (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), anzubringen wie folgt:
„Foto: © Fotostudio Mank“
Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
4.6. Die Fotografen sind berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
4.7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4.8. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte sind schriftlich zu vereinbaren.

5. Verwendung zu Werbezwecken der Fotografen

5.1. Die Fotografen sind – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihnen hergestellte Lichtbilder sowie Video- und Tonaufnahmen zur Bewerbung ihrer Tätigkeit als Werkreferenz zu verwenden – publizistisch zur Illustration (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Social Media, Blog, Fachmagazine etc.). Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
5.2. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten – insbesondere die hergestellten Lichtbilder – im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografen verarbeitet werden.
5.3. Individuelle Abweichungen der Verwendung sind schriftlich zu vereinbaren und ggf. gesondert verrechnet.

6. Archivierung, Eigentum am Filmmaterial und den Bilddateien

6.1. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die dauerhafte Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
6.2. Die Fotografen stellen die vereinbarten Daten digital bereit (z.B. Downloadlink/Galerie/USB-Stick o.ä.). Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu sichern. Ein Anspruch auf erneute Bereitstellung nach Übergabe besteht nicht, sofern den Fotografen kein Verschulden trifft.
6.3. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien.
6.4. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial (RAW, Projektdateien etc.) besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung; Rechte Dritter (z.B. Musiklizenzen, Stockmaterial) bleiben unberührt.
6.5. Das Eigentum an den digitalen Bilddateien bzw. am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht den Fotografen zu.

7. Vergütung & Zahlung

7.1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
7.2. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen für Requisiten, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc. sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen bzw. Besprechungsaufwand.
7.3. Fällige Rechnungen sind direkt beim Fotoshooting (im Studio oder outdoor) oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Auftragnehmers.
7.4. Die Fotografen sind berechtigt, vor Beginn der Auftragsausführung vom Auftraggeber die Leistung einer Akontozahlung zu fordern sowie bei Aufträgen über teilbare Leistungen Teilrechnungen zu legen.
7.5. Im Zuge der Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet.
7.6. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner bei verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet, den Fotografen sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu € 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 6 Abs 1 Z 15 KSchG.
7.7. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, gelten folgende Storno-Zahlungsregelungen:
• bis 1 Woche vor dem vereinbarten Termin: 30% des vereinbarten Honorars.
• ab 1 Woche vor dem vereinbarten Termin: 100% des vereinbarten Honorars.
7.8. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.

8. Pflichten des Vertragspartners

8.1. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Werknutzungsbewilligung Dritter (bezüglich abgebildeter Gegenstände, z.B. Werke der Bildenden Kunst, Mustern und Modellen, Marken, Fotovorlagen etc.) und die Zustimmung zur Abbildung von Personen (z.B. Modelle, Gäste, usw.) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.
8.2. Bei Veranstaltungen mit mehreren teilnehmenden Personen – insbesondere Hochzeiten – verpflichtet sich der Auftraggeber, die Gäste und anderen Dienstleister in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen angefertigt werden und von den Fotografen auch für Werbezwecke verwendet werden können.
8.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Fotografen vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften bzw. des Verhaltens des Vertragspartners zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw. gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
8.4. Im Falle der Beauftragung der Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder, versichert der Vertragspartner, dass er die hierzu erforderlichen Rechte besitzt und stellt die Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
8.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bereitgestellte Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung durch die Fotografen nicht spätestens nach sieben Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Vertragspartners einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.
8.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und die Fotografen nach seinen Kräften zu unterstützen.

9. Gewährleistung

9.1. Die Fotografen werden den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, sind die Fotografen hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
9.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Gegenüber Unternehmern haften die Fotografen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Verbrauchern haften die Fotografen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografen liegen, wie Witterung bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
9.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
9.5. Im Vertragsverhältnis mit einem Unternehmer hat dieser die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und allfällige Mängel sofort und unter Angabe von Art und Umfang der Mängel bekannt zu geben. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Fotografen schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig vom Unternehmer erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten oder Schadenersatzansprüche, einschließlich von Mangelfolgeschäden, sowie das Recht auf eine Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für ein Geschäft mit einem Unternehmer beträgt 3 Monate. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
9.6. Die Fotografen behalten sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

10. Haftung, Verlust und Beschädigungen, Regelung für Luftaufnahmen

10.1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
10.4. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
10.5. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
10.6. Im Falle eines technischen Defekts oder unvorhersehbaren Ausfalls von Aufnahmegeräten, oder im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von im Auftrag hergestellten Aufnahmen haften die Fotografen:
• gegenüber Unternehmern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
• gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber Unternehmern sind entgangener Gewinn, Folgeschäden und immaterielle Schäden ausgeschlossen. Eine Haftung für Reise- und Aufenthaltsspesen sowie Drittkosten (z.B. Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Soweit eine Wiederholung der Aufnahmen möglich und zumutbar ist, sind die Fotografen berechtigt, diese vorrangig anzubieten. Ersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls jedoch binnen 10 Jahren ab Erbringung der Leistung oder Lieferung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.
Weiters gilt für Unternehmer: Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die Fotografen haften insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal). Ersatzansprüche verjähren nach 4 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
10.7. Punkt 10.6 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
10.8. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt, sofern gesetzlich zulässig.
10.9. Sofern Luftaufnahmen vereinbart sind, unterstützt der Auftraggeber die Fotografen bei der Einholung erforderlicher Zutritts- und Zustimmungserklärungen (z.B. Grundstückseigentümer, Hausverwaltung). Die Fotografen führen Luftaufnahmen nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Sicherheitsstandards durch. Erforderliche behördliche Genehmigungen werden – soweit notwendig – von den Fotografen eingeholt oder mit dem Auftraggeber abgestimmt.

11. Datenschutz

11.1. Die Fotografen verarbeiten die vom Auftraggeber bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation im Rahmen des Auftrags. Weiters ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm Zuschriften zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet werden. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
11.2. Für Unternehmen gilt: Für die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen hat das Unternehmen zu sorgen, bzw. auch dafür Sorge zu tragen, dass alle möglichen Beteiligten darüber informiert sind, dass diese Aufnahmen auch zur kommerziellen Verwendung verwendet werden können. Das Unternehmen hält die Fotografen hinsichtlich aller Ansprüche, welcher Art auch immer, hieraus schad- und klaglos.
11.3. Für Privatpersonen gilt: Für die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Auftraggeber zu sorgen, sowie auch darüber in geeigneter Weise zu informieren, dass diese Aufnahmen auch zu Werbezwecken der Fotografen verwendet werden können.
11.4. Die Fotografen ermitteln, speichern und verarbeiten die vom Vertragspartner bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie z.B. Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc.) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF für Zwecke der Vertragserfüllung. Die Fotografen verwenden die vom Vertragspartner mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Vertragspartner kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Für Verbraucher gilt: Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Fotografen und dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12.2. Für Unternehmer ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz des Fotografen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Erfüllungsort für die wechselseitigen Lieferungen und Leistungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinbarung ist der Hauptfirmensitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Firmensitz anhängig gemacht werden. Die Fotografen sind auch berechtigt, das am Firmensitz des Vertragspartners sachlich zuständige Gericht anzurufen.
12.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Fotografen und seinem Vertragspartner gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z.B. IPRG, Rom I-VO etc.) und des UN-Kaufrechts.
12.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke, Laufbilder, Videos oder andere ähnliche Produkte und Dienstleistungen sinngemäß und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).
12.5. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.



13. Webshop / Online-Bestellungen

Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt ergänzend zu den oben genannten Bedingungen für alle Käufe, die über unseren Webshop (https://fotostudiomank.at/shop) getätigt werden.


13.1. Bestellungen über den Webshop (z.B. Lithophane) erfolgen durch Auswahl der Produkte und Abschluss des Bestellvorgangs über unser Bestellformular verbindlich. Die Produktion der bestellten Produkte erfolgt erst nach Eingang der Bestellung und, sofern vereinbart, nach vollständigem Zahlungseingang.
13.2. Mit dem Klick auf „abschicken“ des Bestellformulars wird vom Kunden ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Waren abgegeben.
13.3. Nach Eingang der Bestellung bei uns erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail mit einer verbindlichen Zusage unsererseits (normalerweise innerhalb von 5 Werktagen) und einer Rechnung für die bestellten Waren, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt.
13.4. Die Präsentation unserer Produkte im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar.
13.5. Preise
13.5.1. Der Kaufpreis für Produkte in Standardgrößen ist direkt in unserem Webshop angeführt. Werden Produkte in anderen (Sonder-) Größen geordert, wird der Preis von uns entsprechend angepasst und im Bestellprozess (bei Bestellbestätigung) bekannt gegeben.
13.5.2. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise (umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung) und ggf. zzgl. Versandkosten. Die Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen. Zahlungen können per Überweisung oder in bar erfolgen.
13.6. Versand
13.6.1. Wir versenden an die im Bestellprozess angegebene Adresse oder bieten eine kostenlose persönliche Abholung nach Terminvereinbarung bei uns im Fotostudio an: 3240 Mank, Hauptplatz 13.
13.6.2. Die Versandkosten innerhalb Österreichs sind beim jeweiligen Produkt angeführt. Werden Produkte in anderen (Sonder-) Größen geordert, werden die Versandkosten von uns entsprechend angepasst und im Bestellprozess (bei Bestellbestätigung) bekannt gegeben.
Versand in andere Länder auf Anfrage.
Im Sinne der Umweltfreundlichkeit werden Verpackungen von uns teilweise recycled.
13.6.3. Lieferzeiten werden während des Bestellprozesses angegeben und können je nach Produkt und Auslastung variieren. Die meisten Produkte (z.B. Lithophane) werden individuell fürs jeden Kunden angefertigt. Wir sind natürlich bemüht, jeden Auftrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Sollte eine Lieferung nicht möglich sein (z.B. aufgrund höherer Gewalt), informieren wir den Kunden umgehend und erstatten bereits geleistete Zahlungen.
13.6.4. Der Versand erfolgt mit der Österreichischen Post oder DPD. Für Verzögerungen oder Zustellfehler des Versanddienstleisters übernehmen wir keine Haftung, unterstützen aber selbstverständlich bei der Klärung.
13.7. Eigentumsvorbehalt
13.7.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
13.8. Meldung von Transportschäden
13.8.1. Sollte die Ware mit offensichtlichen Transportschäden zugestellt werden, ersuchen wir, diese umgehend beim Zusteller zu reklamieren und uns zu benachrichtigen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch eine versäumte Meldung nicht eingeschränkt, sie erleichtert uns jedoch die Durchsetzung unserer Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen.
13.9. Gewährleistung und Garantie
13.9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung angegeben wurde.
13.10. Widerrufsrecht
13.10.1. Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Kein Widerrufsrecht besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell angefertigte Fotografien sowie daraus hergestellte Produkte.
Um den Widerruf auszuüben, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter fotostudio-mank@gmx.at.
Weitere Details finden Sie in der Widerrufsbelehrung auf unserer Website.
13.11. Zusätzliche Bestimmungen für 3D-Druck, 3D-Design und personalisierte Dienstleistungen:
13.11.1. Toleranzen und Variationen: Aufgrund der spezifischen Eigenschaften des 3D-Druckverfahrens und der Abhängigkeit von Faktoren wie Material, Druckparametern und Designvorlagen können geringfügige Abweichungen auftreten. Eine absolute Maßgenauigkeit kann nicht garantiert werden, Toleranzen von bis zu ±0,2 mm sind möglich.
Perfekte Oberflächen und exakte Farbwiedergabe können nicht garantiert werden. Wir bemühen uns jedoch, das bestmögliche Ergebnis gemäß der bereitgestellten Daten zu liefern.
13.11.2. Mit der Übermittlung von Dateien, Designs oder Links zur Produktion (z.B. Fotos, STL-, OBJ- oder ähnliche Dateien) erklärt der Kunde, dass er/sie alle notwendigen Rechte an den übermittelten Daten besitzt.
Der Kunde gewährleistet, dass keine Urheberrechte, Markenrechte, Patente oder andere Rechte Dritter verletzt werden.
Uns wird die ausdrückliche Erlaubnis erteilt, die bereitgestellten Daten ausschließlich für die Erstellung der beauftragten Produkte zu nutzen.
Sollten Dritte Ansprüche gegen uns erheben, weil ihre Rechte durch die Verarbeitung der bereitgestellten Daten verletzt wurden, stellt der Kunde uns von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, frei.
13.11.3. Änderungen oder Anpassungen an bereits freigegebenen Designs oder Produktionsaufträgen sind nur gegen Aufpreis möglich. Die Kosten für Korrekturschleifen oder nachträgliche Änderungen werden individuell kalkuliert und dem Kunden vorab mitgeteilt.
13.11.4. Wir behalten uns vor, Arbeiten oder Projekte abzulehnen, falls die gewünschten Anpassungen technisch nicht umsetzbar sind.
13.11.5. 3D-Drucke sind handwerkliche Prozesse, daher können minimale Abweichungen in Form, Farbe oder Materialbeschaffenheit auftreten. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Sollte ein Produkt jedoch fehlerhaft sein (z.B. Bruchstellen, Materialfehler oder ähnliches), muss die Reklamation innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt gemeldet werden. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt nach Absprache und nur bei berechtigtem Mangel.
13.11.6. Bei individuellen Anfertigungen gilt der Auftrag als erfolgreich abgeschlossen, sobald der Kunde das finale Produkt abgenommen hat oder es ohne Beanstandung verwendet.
Die Überprüfung der gelieferten Ware auf Korrektheit und Mängel liegt in der Verantwortung des Kunden.
Nach erfolgter Abnahme sind keine weiteren Reklamationen möglich, es sei denn, der Mangel war zum Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar.
13.11.7. Unsere Produkte sind nicht für sicherheitskritische, medizinische oder mechanisch stark beanspruchte Anwendungen zertifiziert, sondern reine Dekorations-Objekte.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der bestellten Produkte.
13.12. Alle Angebote sind unverbindlich und gelten – sofern nicht anders angegeben – für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum.
Preisänderungen aufgrund von Materialkosten, Produktionsaufwand oder geänderten Anforderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
13.13. Falls eine persönliche Abholung vereinbart wurde, muss diese innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung erfolgen. Danach behalten wir uns das Recht vor, Lagerkosten zu berechnen oder die Ware weiterzuverwenden.
Wird ein Auftrag ohne Absprache nicht abgeholt, verfällt der Anspruch auf die Ware nach 30 Tagen.
13.14. Individuelle Aufträge können nach der Auftragsbestätigung oder nach eindeutiger Zusage nicht mehr storniert werden.
Falls ein Kunde dennoch vom Auftrag zurücktreten möchte, behalten wir uns das Recht vor, bereits angefallene Kosten in Rechnung zu stellen.
Bei höherer Gewalt (z.B. Materialengpässen, Maschinenausfällen) behalten wir uns das Recht vor, Aufträge zu stornieren oder die Lieferzeit entsprechend anzupassen.
13.15. Alle an uns übermittelten Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Falls sensible oder unternehmensinterne Daten verarbeitet werden, kann auf Wunsch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden.









Stand April 2026

Fotostudio Mank / Ewald Fohringer & Doris Fröhlich-Fohringer